Berufsschule

Berufsschulpflicht und Aufnahmevoraussetzung

Zum Besuch der Berufsschule verpflichtet sind alle die Auszubildenden, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres (!) eine Berufsausbildung beginnen (Berufsschulpflicht); wer danach eine Ausbildung beginnt, ist zum Besuch der Berufsschule berechtigt. In der Regel werden Auszubildende des gleichen Berufs in Fachklassen zusammengefasst.

Anmeldung

Die Betriebe melden ihre Auszubildenden zur Berufsschule an. In Remscheid erfolgt die Anmeldung über ein Online-Portal, die Anmeldung zur Berufsschule ist immer möglich.

Am Berufskolleg Technik im Remscheid wird die Berufsschule in folgenden Berufen angeboten :

Industrieberufe

  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Fertigungsmechaniker
  • Elektroniker/in für Betriebstechnik
  • Industrieelektriker Fachrichtung Betriebstechnik
  • Industriemechaniker/in
  • Maschinen- und Anlageführer/in
  • Mechatroniker/in
  • Technische/r Produktdesigner/in
  • Werkzeugmechaniker/in
  • Zerspanungsmechaniker/in

IT-Berufe (in Kooperation mit dem Friedrich-List-Berufskolleg Solingen)

  • Fachinformatiker/in – Anwendungsentwicklung
  • Fachinformatiker/in – Systemintegration
  • Fachinformatiker/in – Daten- und Prozessanalyse
  • Fachinformatiker/in – Digitale Vernetzung

Handwerk

  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Elektroniker/in in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
  • Maler/in und Lackierer/in in Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
  • KFZ-Mechatroniker/in in Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik, keine Anmeldungen mehr möglich, der Bildungsgang läuft aus.
  • KFZ-Mechatroniker/in in Fachrichtung Personenkraftwagentechnik, keine Anmeldungen mehr möglich, der Bildungsgang läuft aus.

Organisation und Unterricht

Die Berufsausbildung in Betrieb und Fachklasse dauert je nach Beruf 2, 3 oder 3,5 Jahre. Der Unterricht wird entweder in Teilzeitform (in der Regel an 2 Wochentagen) oder durch Zusammenfassung des Unterrichts zu einem oder mehreren zusammenhängenden Unterrichtsabschnitten in Vollzeitform erteilt. Der Unterricht in Teilzeitform umfasst in der Regel 480 Jahresstunden; maximal 8 Unterrichtsstunden an einem Tag.

Unterrichtet wird in folgenden Lernbereichen :

  • berufsübergreifender Bereich (Religionslehre, Deutsch, Sport und Politik)
  • berufsbezogener Bereich (berufsbezogene Fächer)

 

Ihre Ansprechpartner/in